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Update in der Google Bildersuche aus SEO-Sicht

Von 7. März 2018 Keine Kommentare
Google Searchliason Twitter 15.Februar

(Quelle: Twitter, @Google SearchLiason, 15.Februar 2018)

Nach jahrelangen Diskussionen, Beschwerden und sogar Gerichtsverfahren, hat Google die Konsequenzen gezogen, und seine Bildersuche um eine grundlegende Funktion abgeändert, der „Bild Anzeigen“-Button wurde aus der Navigation entfernt. Hintergrund ist genauer gesagt ein Lizenzvertrag, den Google vor kurzem mit der Bildagentur Getty Images geschlossen hat.

Google Bildersuche: Jahrelanger Rechtsstreit mit Getty Images beigelegt

Nach anhaltenden Rechtsstreitigkeiten der letzten Jahre, welche 2016 sogar in einer Beschwerde bei der EU-Kommission mündeten, haben die beiden US-Konzerne nun den Grundstein für eine Beilegung der Streitigkeiten gelegt. So war die Entfernung des „Bild anzeigen“-Buttons der Google Bildersuche schließlich Teil der Vereinbarung. Dieser erlaubte es nämlich bisher Nutzern, per Direktlink auf das Bild zuzugreifen und so auf einfachem Weg herunterzuladen. Auch urheberrechtlich geschützte Bilder wurden so bildschirmfüllend und hochauflösend in der Bildersuche angezeigt, was nicht nur bei Getty Images für Ärger gesorgt hat. Auch in Deutschland, wo die überarbeitete Bildersuche seit Anfang 2017 eingeführt wurde, stand sie seit Beginn in der Kritik. In einem offenen Brief kritisierte der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) zusammen mit acht weiteren Verbänden die Darstellungspraxis der Suche und warf Google vor, die Interessen und Rechte von Fotografen, Bildagenturen, Illustratoren und Grafikern zu verletzen. Doch nicht nur die Abbildung in Originalgröße sorgte für Unmut. Problematisch empfanden viele, dass das Bild so in neuem Kontext und ohne eine deutlich sichtbare Quelle dargestellt wurde, was im Auge vieler eine klare Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechtes ist. Erst der Klick auf den „Seite besuchen“-Button führte zu der Quelle und auch der Urheber war nicht ersichtlich, lediglich ein kleiner, unscheinbarer Hinweis, dass das Werk eventuell urheberrechtlich geschützt sei, war zu finden.
Die außergerichtliche Einigung mit Getty, zu der auch die Entfernung des „Bild anzeigen“-Buttons gehört, war so womöglich auch eine Lösung für Google, sich vor rückwirkend hohen Lizenzkosten für die Anzeige urheberrechtlich geschützten Materials zu schützen. Google selbst bestätigte jedenfalls auf Twitter, dass die Vereinbarung mit Getty Images verantwortlich für die Entfernung des Buttons ist.

Google Bildersuche: positiv für Rechteinhaber – unbequem für den User

Was gut für Fotografen, Bildagenturen und Website-Betreiber ist und einen großen Schritt in Richtung Datenschutz und Copyright darstellt, ist für den User hingegen wenig erfreulich. Um ein gewünschtes Bild zu finden, muss er nun erst einmal durch die Website scrollen bis es gefunden ist. Zudem ja auch Bilder mit freien Lizenzen von den Einschränkungen betroffen sind. So also auch große Datenbanken, die eine Sammlung an freien Medien beinhalten, wie beispielsweise Wikimedia Commons. Und auch für urheberrechtlich geschützte Bilder gibt es eine Vielzahl an legalen und legitimen Verwendungsmöglichkeiten.
Google argumentiert, dass die Änderung in der Bildersuche auch Vorteile für den User beinhalte. Und ganz Unrecht, hat Google mit dieser Aussage auch nicht. Da man durch den „Besuchen“-Button nun direkt auf die Website, in der das entsprechende Bild eingebettet ist, gelangt, wird dieses nun in dem richtigen Kontext präsentiert. So können falsche Interpretationen vermieden und zusätzlich Informationen über das Bild aufgenommen werden. Zudem kann man nun Urheberrechtshinweise prominenter platzieren, sodass sicher gestellt ist, dass diese vom User nicht übersehen werden.

Google Bildersuche

Wie sich die Änderung in der Google Bildersuche im Allgemeinen auswirken wird bleibt abzuwarten. Dem Durchschnitts-Nutzer ist der Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material so deutlich erschwert worden. Für technisch versiertere Anwender stellt diese derzeit noch keine allzu hohe Hürde dar. So können die Original-Inhalte weiterhin durch Rechtsklick, –> Bild in neuem Tab öffnen, direkt aufgerufen werden. Zudem sind auch schon Erweiterungen für die verschiedenen Browser erschienen, welche den „Bild anzeigen“-Button zurückholen, so auch für Googles hauseigenen Browser Chrome. Es bleibt interessant zu verfolgen, wie Google sich hierbei positionieren wird. Ignorieren sie diese Entwicklungen und sehen davon ab, dagegen vorzugehen, werden sie früher oder später mit einem Vertrauensproblem zu kämpfen haben. Es wird auf jeden Fall spannend bleiben.

Neue Potentiale für das Marketing

Positiv gewertet kann die Änderung in der Google Bildersuche indes für die Marketingabteilungen. Websitebetreibern bietet sich nun wieder vermehrt die Möglichkeit Anzeigen zu schalten, da der Traffic zu den Websites nun wieder ein wenig zunehmen wird. Und auch die Möglichkeit, die User, durch qualitativ hochwertigen Inhalt im Kontext der Bilder, von seinen Produkten zu überzeugen, wird durch diese Änderung begünstigt. So wird eine sinnvolle und effektive Auszeichnung der Bilder durchaus an Bedeutung gewinnen. Vor allem die Relevanz zum Content der Seite bietet hierbei die Möglichkeit die Nutzer zum Verweilen auf seiner Webseite zu überzeugen.

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Jan Siefken, Senior SEO Manager
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